Für die Antragstellung selbst gelten die Fristen gemäß § 19 Abs 4 der Prüfungsordnung
für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre,
Volkswirtschaftslehre, Internationale Volkswirtschaftslehre mit Ausrichtung auf
Mittel- und Osteuropa und Wirtschaftsinformatik sowie für die
Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
Internationale Volkswirtschaftslehre mit Ausrichtung auf Mittel- und Osteuropa,
Wirtschaftsinformatik und Immobilienwirtschaft vom 28.09.2015 (PO-2015).
Hier heißt es:
"Die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen setzt einen
schriftlichen Antrag des Bewerbers voraus. Der Antrag ist unter Beifügung der
entsprechenden Unterlagen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Ein Antrag auf Anrechnung von nicht an der Universität Regensburg erbrachten Leistungen kann
nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-) Aufnahme des Studiums
an der Universität Regensburg gestellt werden. Wechselt ein Studierender der Universität Regensburg den Studiengang, kann der Antrag nur einmal innerhalb des ersten Fachsemesters
des neuen Studiengangs gestellt werden. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Anerkennung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem
zuständigen Fachvertreter unter Beachtung von Art. 63 BayHSchG."
Maßgebend ist hierfür die Abgabe des schriftlichen unterschriebenen Antrags beim Prüfungsamt, nicht jedoch der Tag der elektronischen Übermittlung der Daten an das Prüfungsamt (§19 Abs 4 Satz 1 PO-2015)
Hier können Sie die Antragstellung zur Anerkennung von Auslandskursen beginnen. Hierzu müssen Sie ein Online-Formular ausfüllen und Ihre eingescannten Zeugnisse hochladen.
Für Auslandsleistungen die nicht in der Übersicht unter http://wiwi-service.uni-regensburg.de/ausland/index.php/auslandsleistungen aufgelistet sind, müssen Sie vor der Antragstellung eine Zulassung vom jeweiligen Fachbetreuer einholen!
Anträge können nur bis zum Ende des Folgesemesters, nach dem Auslandsaufenthalt, gestellt werden. D.h. wenn der Student nicht mehr im Urlaubssemester ist.
Wenn Sie Ihre Antragstellung bereits begonnen und noch nicht abgeschlossen haben, können Sie diese durch Eingabe Ihres Antragscodes fortsetzen.