Modul BWL-MSc-SL-M03


1. Name des Moduls: Steuerbilanzen (ab WS 22/23)
1a. Module name (english): Tax balances
2. Fachgebiet / Verantwortlich: Prof. Dr. Inga Hardeck
3. Inhalte des Moduls: - Aktive Wirtschaftsgüter - Passive Wirtschaftsgüter - Bilanzierung und Bewertung weiterer Bilanzposten - Korrekturen des Bilanzergebnisses - Übertragung/Überführung einzelner WG - Bilanzrecht der Personengesellschaft - Bilanzrecht der Kapitalgesellschaft
4. Qualifikationsziele des Moduls / zu erwerbende Kompetenzen: Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden vertiefte Kenntnisse des Bilanzsteuerrechts. Im Mittelpunkt stehen komplexe Bilanzierungssachverhalte sowie spezielle Fragestellungen des Bilanzsteuerrechts der Personen- und Kapitalgesellschaft. Diese Kenntnisse befähigen die Studierenden dazu, Steuerwirkungen zu analysieren, zu quantifizieren sowie Bilanzierungsprobleme zu lösen. Die Übung vertieft dabei die Inhalte der Vorlesung anhand von Beispielen.
5. Teilnahmevoraussetzungen:
    a) empfohlene Kenntnisse BWL-BSc-FI-M01 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre BWL-BSc-PG-M02 Steuerrechtliche Grundlagen
    b) verpflichtende Nachweise keine
6. Verwendbarkeit des Moduls: MSc BWL (PO2021), SPMG "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" MSc WInfo (PO2021), PMG "Grundlagen der Unternehmensführung"
7. Angebotsturnus des Moduls: unregelmäßig
8. Das Modul kann absolviert werden in: 1 Semester
9. Empfohlenes Fachsemester:
10. ECTS 6
11. Arbeitsaufwand des Moduls (Workload) / Anzahl Leistungspunkte: Gesamt in Stunden: 180 (6 ECTS*30 Stunden) davon: 1. Präsenzzeit: 60 Std. (4 SWS) 2. Selbststudium (inkl. Prüfung): 120 Std. (2/3*Gesamtzeit)

Das Modul ist erfolgreich absolviert, wenn die unten näher beschriebenen Leistungen erfüllt sind:

12.Modulbestandteile:
Nr. P/WP/W Lehrform Themenbereich SWS ECTS Studienleistung
1 P Vorlesung Steuerbilanzen (ab WS 22/23) 2 3
2 P Übung Steuerbilanzen (ab WS 22/23) 2 3
13. Modulprüfung:
Nr. Kompetenz Art der Prüfung Dauer Seiten­umfang Zeitpunkt Anteil (%)
1 Steuerbilanzen (ab WS 22/23) Klausur 60 Minuten erste bis vierte Woche nach Vorlesungsende 100